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Die rechtssichere Einwilligung

In diesem Beitrag aus dem Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 beschreibt RA Martin Schirmbacher, wie eine rechtsichere Einwilligung eingeholt wird.

Bekanntlich bedarf die Werbung per E-Mail, genauso wie die Direktansprache per Telefax oder SMS, in Deutschland grundsätzlich der Einwilligung des Empfängers. Die deutschen Vorschriften im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beruhen auf europäischen Richtlinien. Die Rechtslage in Europa ist somit weitgehend einheitlich.

Fazit: Keine Emailversand ohne Doppel Opt-In-Verfahren

Posted via web from Michael Holdcroft’s Sofortmassnahmen

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