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Die rechtssichere Einwilligung

In diesem Beitrag aus dem Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 beschreibt RA Martin Schirmbacher, wie eine rechtsichere Einwilligung eingeholt wird.

Bekanntlich bedarf die Werbung per E-Mail, genauso wie die Direktansprache per Telefax oder SMS, in Deutschland grundsätzlich der Einwilligung des Empfängers. Die deutschen Vorschriften im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beruhen auf europäischen Richtlinien. Die Rechtslage in Europa ist somit weitgehend einheitlich.

Fazit: Keine Emailversand ohne Doppel Opt-In-Verfahren

Posted via web from Michael Holdcroft’s Sofortmassnahmen


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Ein ausgewanderte Brite, die es zufällig nach Deutschland verschlagen hat. Er ist bekannt für seine Kenntnisse in Suchmaschinenoptimierung, Internet Marketing und Soziale Netzwerke. Er moderiert jede Woche die Netshow auf KingFM
Michael Holdcroft

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